JUNTA 

DER PUTSCH VOM 1. FEBRUAR 2021/
COUP D'ÉTAT 2021

Um die komplexe Rolle der Junta in Myanmar verständlicher zu machen, haben wir sie in fünf Bereiche gegliedert. Diese Kategorien dienen als Orientierung und sind nicht strikt voneinander getrennt. Die einzelnen Bereiche überschneiden sich und zeigen unterschiedliche Aspekte der Geschichte, Struktur und Herrschaft des Militärs sowie deren Auswirkungen auf die Bevölkerung. 

DER PUTSCH VOM 1. FEBRUAR 2021/
COUP D'ÉTAT 2021

Die Ausgangslage: Ein Jahrzehnt fragiler Machtteilung

 

Die Ereignisse von Anfang 2021 lassen sich nur vor dem Hintergrund der Grundkonstruktion der „disziplinierten Demokratie“ seit 2010/11 verstehen. Das Militär hatte sich per Verfassung von 2008 mehrere dauerhafte Rechte gesichert:

  • 25 % der Parlamentssitze,
  • die Kontrolle über die Schlüsselministerien Verteidigung, Inneres und Grenzangelegenheiten,
  • ein effektives Vetorecht bei Verfassungsänderungen.


Diese Konstruktion war explizit darauf ausgelegt, dass das Militär auch unter einer zivilen Regierung die eigentliche Entscheidungsmacht behält. Zwischen der Regierung Aung San Suu Kyis (ab 2016 als Staatsrätin, de facto Regierungschefin) und dem Militär herrschte seither ein spannungsreiches, aber lange Zeit funktionierendes Nebeneinander. Beide Seiten teilten sich formal die Macht, ohne einander zu vertrauen. Das persönliche Verhältnis zwischen Aung San Suu Kyi und Min Aung Hlaing galt seit 2015 als notorisch frostig.

Der Wahlsieg vom November 2020 als Auslöser

 

Am 8. November 2020 fanden die zweiten allgemeinen Wahlen seit dem Übergang statt. Die NLD gewann erneut mit einem Erdrutschsieg: 396 von 476 zu vergebenden Sitzen (rund 83%), ein noch deutlicheres Ergebnis als 2015. Die militärnahe USDP kam demgegenüber auf gerade einmal 33 Sitze, ein für das Militär außerordentlich blamables Resultat.

Die USDP und mit ihr das Militär akzeptierten dieses Ergebnis nicht. Unmittelbar danach begannen sie, systematisch Zweifel an der Wahl zu säen: Sie behaupteten, in den Wählerverzeichnissen von 314 Townships insgesamt 8,6 Millionen Unregelmäßigkeiten gefunden zu haben, die angeblich Mehrfachabstimmungen ermöglicht hätten. Bei genauer Prüfung stellte sich heraus, dass kein Beleg für tatsächlichen Betrug am Wahltag vorhanden war. Die zivile Wahlkommission (Union Election Commission, UEC) wies die Vorwürfe wiederholt zurück. Auch unabhängige in- und ausländische Wahlbeobachter, darunter das Carter Center, bestätigten die grundsätzliche Glaubwürdigkeit des Urnengangs.


 

Eskalation im Januar 2021

Die entscheidende Zuspitzung fand in den letzten Januartagen statt:

Dienstag, 26. Januar: Militärsprecher Generalmajor Zaw Min Tun weigerte sich auf einer Pressekonferenz explizit, einen Putsch auszuschließen. Auf die direkte Frage, ob eine Machtübernahme des Militärs ausgeschlossen sei, antwortete er ausweichend, man werde „der Verfassung und den bestehenden Gesetzen folgen“. Dies war eine bewusst zweideutige Formulierung, da genau diese Verfassung dem Oberbefehlshaber im Ausnahmezustand die volle Souveränität überträgt. Gleichzeitig verlangte er, Regierung, Wahlkommission und Parlament müssten den Betrugsvorwürfen nachgehen. Er warf ihnen andernfalls „Rechtsbeugung“ vor und forderte eine Sondersitzung des Parlaments, die abgelehnt wurde.

Mittwoch, 27. Januar: Min Aung Hlaing erklärte gegenüber Militärangehörigen, die Streitkräfte müssten notfalls jedes Gesetz „verwerfen“ oder die Verfassung sogar „zerreißen“ , sollte diese verletzt werden. Diese Aussage wurde international sofort als Putschdrohung gewertet. Das Militär versuchte anschließend die Aussage medial herunterzuspielen, und beteuerte, man werde sich an die Verfassung halten.

In dieser Woche trafen sich Aung San Suu Kyi und weitere hochrangige Regierungsvertreter*innen in einer Krisensitzung mit der Militärführung, um die Lage zu entschärfen. Das Militär forderte dabei unter anderem die Absetzung der Wahlkommission und eine erneute, militärisch beaufsichtigte Nachzählung der Stimmen. Aung San Suu Kyi lehnte das jedoch kategorisch ab.

Freitag, 29. Januar: An diesem Tag gab es erste sichtbare Vorzeichen eines bevorstehenden Umsturzes: Militärnahe Demonstrant*innen wurden mit Lastwagen in die großen Städte gefahren. Auf den Straßen wurden zudem Militärfahrzeuge gesichtet. Mehrere Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich, die USA und Australien, äußerten in dieser Phase bereits öffentlich Besorgnis über einen drohenden Putsch.

Beobachter*innen führen zudem einen tiefliegenden Faktor an: die bevorstehende reguläre Pensionierung Min Aung Hlaings. Nach dem Defence Services Act hätte der damals 64-jährige Oberbefehlshaber im Juli 2021 mit Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren regulär aus dem Amt scheiden müssen. Die Verfassung sah vor, dass der Präsident dessen Nachfolger im Einvernehmen mit dem Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsrat (NDSC) bestimmt. In diesem Gremium saß auch Aung San Suu Kyi, in ihrer Funktion als Außenministerin. Manche Beobachter*innen spekulierten, sie habe bewusst gezögert, den NDSC einzuberufen. So habe sie erst nach Min Aung Hlaings Ausscheiden über dessen Nachfolge mitentscheiden wollen, möglicherweise zugunsten eines reformorientierten Generals. Für Min Aung Hlaing hätte der Verlust seines Postens zudem den Verlust seiner faktischen Immunität bedeutet. Als militärischer Oberbefehlshaber trug er die unmittelbare Verantwortung für die „Säuberungsoperationen“ gegen die Rohingya 2017 und stand deshalb bereits im Visier internationaler Ermittlungen.

 

Die Putschnacht selbst: Ablauf im Detail

In den frühen Morgenstunden des 1. Februar 2021 begannen zeitgleiche Festnahme in Naypyidaw, nur wenige Stunden bevor das im November gewählte Parlament zu seiner ersten Sitzung zusammentreten sollte. Präsident Win Myint und Staatsrätin Aung San Suu Kyi wurden bei nächtlichen Razzien in ihren Residenzen festgesetzt. Zusammen mit ihnen verhaftete das Militär Dutzende weitere Minister*innen, Vizeminister*innen und Abgeordnete sowie Vertreter*innen ethnischer Parteien und Aktivist*innen. NLD-Sprecher Myo Nyunt bestätigte gegenüber Journalisten, dass die Parteiführung „mitgenommen“ worden sei. Er selbst erwartete, als Nächstes verhaftet zu werden.

Parallel dazu wurden sämtliche Kommunikationswege gekappt: Telefonleitungen nach Naypyidaw wurden unterbrochen, der Staatssender MRTV meldete „technische Probleme“ und stellte den Sendebetrieb ein. Ab etwa drei Uhr morgens kam es landesweit zu massiven Ausfällen des Internets. Diese „Kill-Switch“-Taktik hatte das Militär zuvor bereits in den Konfliktregionen Chin- und Rakhine-Staat erprobt. Truppen bezogen sichtbar Stellung in Yangon und Naypyidaw. Geldautomaten fielen aus und das Bankensystem kam wegen der Kommunikationsausfälle zeitweise zum Erliegen.

Vizepräsident Myint Swe, ein ehemaliger General und Vertreter des militärnahen Lagers, wurde als amtierender Präsident eingesetzt und unterzeichnete die Ausrufung eines einjährigen Ausnahmezustands. Auf dieser Grundlage übertrug er sämtliche Regierungsgewalt an Min Aung Hlaing.

Für die Frage der Rechtmäßigkeit ist eine Aussage besonders aufschlussreich, die Win Myint später, im Oktober desselben Jahres, vor Gericht machte. Er berichtete, zwei hochrangige Generäle hätten noch am Morgen des 1. Februar versucht, ihn unter dem Vorwand gesundheitlicher Probleme zum Rücktritt zu drängen. Er weigerte sich. Da er sein Amt somit nicht freiwillig aufgab, blieb formal unklar, wie die anschließende Notstandserklärung überhaupt zustande kommen konnte.


 Die rechtliche Konstruktion und ihre Brüche

Das Militär berief sich in seiner offiziellen Verlautbarung auf einen Beschluss des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsrats (NDSC) unter Vorsitz Min Aung Hlaings, der die Artikel 417 und 418 der Verfassung aktiviert habe. Artikel 417 erlaubt dem Präsidenten, nach Konsultation des NDSC einen einjährigen Ausnahmezustand auszurufen, wenn die „Einheit der Union, die nationale Solidarität oder die Souveränität“ bedroht seien. Artikel 418 ermöglicht in der Folge die Übertragung aller drei Staatsgewalten an den Oberbefehlshaber.

Verfassungsrechtliche Analysen, unter anderem von International IDEA und der Rechtswissenschaftlerin Melissa Crouch, identifizierten hier jedoch mehrere gravierende Brüche:

 

  1. Zuständigkeit: Nur der amtierende Präsident darf den Ausnahmezustand ausrufen. Win Myint gab sein Amt jedoch nicht ab. Stattdessen erklärte sich der militärnahe Erste Vizepräsident Myint Swe selbst zum amtierenden Präsidenten und unterzeichnete die Notstandserklärung.
  2. Zusammensetzung des NDSC: Die angeblich beschlussfassende Sitzung des Rates fand offenbar nur mit den militärischen bzw. militärnominierten Mitgliedern statt. Die zivilen Mitglieder, darunter der Präsident selbst, der zivile Zweite Vizepräsident sowie die Parlamentssprecher beider Kammern, waren zu diesem Zeitpunkt bereits festgenommen und konnten nicht teilnehmen. Dieses halb besetzte Gremium, erfüllt nach Auffassung der Verfassungsjurist*innen nicht die Voraussetzungen einer rechtmäßigen NDSC-Sitzung.
  3. Informationspflicht gegenüber dem Parlament: Artikel 421 verpflichtet den Präsidenten, das Parlament über die Notstandserklärung zu unterrichten bzw. bei Nichttagung eine Sondersitzung einzuberufen. Dies unterblieb.
  4. Fehlender Nachweis der materiellen Voraussetzung: Selbst wenn man die vom Militär behaupteten Unregelmäßigkeiten als wahr unterstellt hätte, wäre damit noch nicht automatisch die im Verfassungstext geforderte Schwelle einer „Bedrohung der Souveränität oder Zersplitterung der Union“ erreicht gewesen. Ein Wahlstreit ist verfassungsrechtlich kein Staatsnotstand.

Auffällig ist zudem: Das Militär erhob gegen Aung San Suu Kyi und Win Myint zunächst nur vergleichsweise geringfügige Anklagen, etwa wegen unlizenzierter Funkgeräte. Das steht im Widerspruch zu seiner Behauptung, mit dem Putsch die „Souveränität der Union“ gegen eine existenzielle Bedrohung zu verteidigen. Darauf wies unter anderem das Analyseportal New Mandala hin. Für Verfassungsrechtler*innen ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass das Militär die offizielle Begründung nachträglich konstruierte, um einer im Kern machtpolitisch motivierten Aktion einen rechtlichen Anstrich zu verleihen.


Machtübernahme und erste Schritte der Junta

Bereits am 2. Februar 2021 richtete Min Aung Hlaing den State Administration Council (SAC) als neues, elfköpfiges Exekutivorgan ein, besetzt mit hochrangigen Militärs, einigen ehemaligen Funktionären der Thein-Sein-Regierung sowie vereinzelten Politiker*innen, die zuvor mit Aung San Suu Kyi gebrochen hatten. 24 Minister*innen und Vizeminister*innen wurden abgesetzt und durch elf andere ersetzt. Am 3. Februar erhob die Polizei erste international als konstruiert kritisierte Anklagen gegen Aung San Suu Kyi, zunächst wegen angeblich unlizenzierter Funkgeräte in ihrer Residenz. Später kamen Vorwürfe wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen und weitere Anklagepunkte hinzu. Im Januar 2022 wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt. In den Folgejahren kamen weitere, teils drastische Haftstrafen wegen diverser Anklagen hinzu. Sie befindet sich bis heute unter Hausarrest bzw. in Haft. 

 

Die Reaktion der Bevölkerung: Ziviler Ungehorsam und Protestbewegung

Der Putsch löste innerhalb weniger Tage eine der größten Protestwellen in der Geschichte des Landes aus. Das Civil Disobedience Movement (CDM) rief Beamte, Ärzt*innen, Lehrer*innen und Bahnangestellte zum Streik auf, um den Staatsapparat lahmzulegen.Iin Yangon entstand die sogenannte „Pot-Banging-Bewegung“, bei der Anwohner*innen mit Kochtöpfen Lärm gegen das Militär machten. Online-Kampagnen wie #SayNoToTheCoup und #SaveMyanmar erreichten binnen eines Tages Millionen Nutzer*innen. Das Militär reagierte zunehmend gewaltsam: Am 14. März wurden bei Unruhen im Industriegebiet Hlaing Tha Yar mindestens 38 Demonstrant*innen getötet. Am 27. März (dem „Tag der Streitkräfte“) kamen mindestens 114 Zivilist*innen ums Leben, der bis dahin blutigste Einzeltag der Proteste. Aus dem zunächst weitgehend gewaltfreien Widerstand entwickelten sich in der Folge bewaffnete People's Defence Forces (PDFs), die unter dem Dach der im Untergrund gebildeten National Unity Government (NUG) organisiert wurden und im heute landesweiten Bürgerkrieg aktiv sind .


Internationale Reaktionen

Die internationale Reaktion war deutlich, blieb aber folgenlos für den Machterhalt der Junta. Die USA unter Präsident Biden froren myanmarische Vermögenswerte ein, darunter eine Milliarde US-Dolla im Federal Reserve, und verhängten Sanktionen gegen führende Militärs. Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Gewalt und forderte die Freilassung der Inhaftierten. Eine verbindliche Resolution wurde jedoch von China und Russland blockiert. ASEAN vermittelte einen „Fünf-Punkte-Konsens“, der von der Junta jedoch bis heute ignoriert wird. Menschenrechtsorganisationen verwiesen zudem darauf, dass mehrere führende Putschisten, darunter Min Aung Hlaing selbst, bereits zuvor wegen der „Säuberungsoperationen“ gegen die Rohingya 2017 sowie wegen möglichen Kriegsverbrechen gegen Kachin-, Shan- und Rakhine-Zivilist*innen belastet waren.

FAZIT 

Der Putsch vom 1. Februar 2021 beendete abrupt das fragile, seit 2011 laufende Experiment einer „disziplinierten Demokratie“. Das Militär stürzte Myanmar in seine bislang schwerste politische und humanitäre Krise seit Jahrzehnten. Das Militär plante offenbar eine kurzfristige, kontrollierbare Machtdemonstration, gestützt auf manipulierte Vorwürfe des Wahlbetrugs und eine formal kaum haltbare Notstandserklärung. Stattdessen mündete der Putsch in einen sich stetig ausweitenden Bürgerkrieg. Das Tatmadaw musste seit 2023/24 erhebliche Gebietsverluste hinnehmen. Selbst die Scheinwahlen vom April 2026 brachten keine tragfähige politische Lösung.

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